Allgemeine Leistungs- und Zahlungsbedingungen der Firma BST-Kreutner
1. Auftrag
Durch Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber (Vertretungsberechtigter) die vorstehend aufgeführten Bedingungen an. Rechnungskürzungen müssen 3 Tage nach Erhalt unserer Rechnung schriftlich begründet werden.
2. Kennzeichnung
Die Lage der Bohrungen bzw. Trennschnitte sind vom Auftraggeber einzumessen. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrungen und Schnitte ergeben, trägt der Auftraggeber allein die volle Haftung.
3. Wasser / Strom
Wasser- und Stromgestellung hat durch den Auftraggeber zu erfolgen.
4. Wartezeiten
Bei durch den Auftraggeber verursachten bzw. veranlassten Arbeitsunterbrechungen, Wartezeiten und Nebenarbeiten werden die Stundensätze für Wartezeiten berechnet.
5. Gewähr- und Sicherheitsleistungen
a) Auf Gewährleistungen über die Abnahme hinaus wird verzichtet bei Bauleistungen, deren einwandfreie, vertragsgemäße Beschaffenheit sich bei der Abnahme unzweifelhaft feststellen lässt und bei denen auch später keine Mängel zu erwarten sind (VOB § 13, Absatz 1).
Insoweit sind Zahlungskürzungen ganz oder teilweise unzulässig.
b) Im übrigen gilt die VOB, soweit vorliegend keinerlei anderweitige Regelungen getroffen wurden.
6. Haftung
Für Schäden, die schuldhaftes Verhalten durch unser Personal oder unsere Einrichtungen zurückzuführen sind, haftet die Firma BST-Kreutner im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Erkennt diese geltend gemachte Schäden nicht an, können auch die Firma BST-Kreutner oder deren Mitarbeiter nicht in Anspruch genommen werden. Eine Haftung für Wasser-, Staub- und statisch bedingte Folgeschäden kann von der Firma BST-Kreutner in keinem Fall übernommen werden. Wir haften für nachweisbar verschuldete Mängel nur mit Ersatzleistungen unserer Wahl. Geltendmachung von Minderung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen, solange eine Nachbesserung noch möglich und zumutbar ist. Ersatz in Form von Geld- oder Sachleistungen sind ausgeschlossen.
7. Vorbehalte
Ergibt sich nach Arbeitsbeginn, dass die vorgefundenen Verhältnisse nicht denjenigen entsprechen, die dem Angebot zugrunde lagen, ist die Firma BST-Kreutner berechtigt, Nachforderungen zu stellen oder vom Auftrag zurückzutreten. Sie hat dies dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen nach Bekantwerden schriftlich mitzuteilen.
8. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung erfolgt nach Aufmaß, bei Zahlung innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung 2 %, nach 14 Tagen netto ohne Abzug. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden. Projekte die über einen längeren Zeitraum gehen, werden 14tägig abgerechnet. Der nach Aufmaß bis dahin fällige Betrag ist sofort und ohne Abzüge fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlung ist BST-Kreutner zum Rücktritt berechtigt. Bei Nichteinhaltung fallen Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz an.
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Teile Moers.
Sollte eine in der vorgenannten Regelungen unwirksam sein, so wird diese unwirksame Regelung durch eine, dem mutmasslichen Willen des Geschäftspartners nächstliegende Regelung, ersetzt. Im übrigen behalten die AGB Bestand.